Das Jugendamt

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. SGBVIII § 1, Abs.1

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Das Jugendamt Hildburghausen bietet in Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung seine Hilfe und Unterstützung an. Folgende Aufgaben und Angebote gehören zu seinen Aufträgen:

  • Förderung der Familienerziehung, z.B. durch Beratung in Erziehungsfragen, Eltern- und Familienbildung, Familienfreizeiten und Erholungsmaßnahmen;

  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung;

  • Beratung bei der Ausübung der Personensorge;

  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen;

  • Tagespflege;

  • Soziale Gruppenarbeit;

  • Erziehungsbeistandschaft;

  • Sozialpädagogische Familienhilfe;

  • Erziehung in der Tagesgruppe;

  • Vollzeitpflege;

  • Heimerziehung;

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche;

  • Inobhutnahme von Kindern;

  • Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten

  • Kinderschutzdienst;

  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kontaktstelle im Landkreis Hildburghausen:

Landratsamt Hildburghausen
Jugend- und Sozialamt
Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon: (0 36 85) 4 45-4 44