Kindergeld

Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Das Geld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Die Höhe des Kindergeldes wird in der zuständigen Familienkasse mitgeteilt. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt nach der Anzahl der berechtigten Kinder.

Das Kindergeld ist schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird, zu beantragen. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle (Familienkasse des Öffentlichen Dienstes). Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Kinderzuschlag
Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kinderzuschlag für kindergeldberechtigte Kinder, die in ihrem Haushalt leben und wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

Den Antrag auf Kinderzuschlag nimmt ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen.

Zuständige Stelle für den Landkreis Hildburghausen:

Familienkasse Suhl
Werner-Seelenbinder-Straße 8

98529 Suhl

Telefon: (0 36 81) 82-29 03
Telefon:(03685) 445-346 oder 445-3