Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind ein wichtiger Bestandteil in der gesunden Entwicklung eines Kindes. Deshalb sollten alle Eltern diese Untersuchungen nutzen, die kostenfrei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie sollten Pflichttermine der elterlichen Fürsorge sein. Nach der Geburt eines Kindes erhalten Mütter/ Eltern ein gelbes Untersuchungsheft. Es gibt zurzeit elf Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Der Freistaat Thüringen lädt alle Eltern zu den Früherkennungsuntersuchungen ab der U 3 ein. Die Eltern werden dafür rechtzeitig über das Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder informiert.

U1 - Neugeborenen-Erstuntersuchung
Der Arzt oder die Hebamme überprüft vor allem Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Hautfarbe, Reflexe und achtet auf aktive Bewegungen. Eine Blutprobe dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechsel- und Hormonstörungen. Es wird ein Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen durchgeführt.

U2 - 3. bis 10. Lebenstag
Gründliche Untersuchung aller Organe, des Hüftgelenks und der Reflexe des Kindes.

U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
Jetzt wird untersucht, ob sich das Baby altersgemäß entwickelt. Der Arzt erkundigt sich außerdem nach dem Gedeihen und der Ernährung des Kindes.

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
Der Arzt untersucht besonders die Hüfte und das Nervensystem. Er testet, ob das Baby auf optische und akustische Reize reagiert.

U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
Es wird überprüft, ob sich das Kind altersgemäß verhält. Weiterhin werden das Seh- und Hörvermögen, die Körperhaltung und Beweglichkeit kontrolliert.

U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
Neben einer allgemeinen körperlichen Untersuchung achtet der Arzt auf die geistige Entwicklung des Kindes und untersucht die Sinnesorgane.

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
Der Arzt testet die sprachliche Entwicklung des Kindes und überprüft Bewegungen und Körperbeherrschung.

U7a - 34. bis 36. Lebensmonat
Schwerpunkte sind das frühzeitige Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen sowie Zahn,- Mund- und Kieferanomalien.

U8 - 46. bis 48. Monat
Es werden alle Organe und Sinnesorgane untersucht, die Bewegungsabläufe kontrolliert, und es wird auf das Verhalten des Kindes geachtet.

U9 -  60. bis 64. Monat
Alle Organe sowie die körperliche und geistige Entwicklung werden überprüft. Möglicherweise vorhandene Fehlfunktionen der Sinnesorgane können jetzt noch vor der Einschulung erkannt werde.

J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren
Ein kompletter Gesundheitsscheck wird durchgeführt und ausgewertet. Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist außerdem die Überprüfung des Impfstatus. Untersucht werden aber auch auffällige seelische Entwicklungen oder Verhaltensstörungen. Eine Fehlentwicklung in der Pubertät soll so verhindert werden.

Zusätzliche Vorsorge – Untersuchungen auf Nachfrage bei der Krankenkasse

U10 - 7 bis 8 Jahre Gesundheits - Check
U11 - 9 bis 10 Jahre Gesundheits - Check