Bildungspaket

Seit 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Bei den Leistungen des Bildungspaketes handelt es sich vorwiegend um Sach- bzw. Dienstleistungen. Das soll sicherstellen, dass die Leistungen unmittelbar bei den Kindern ankommen.

Das ist im Bildungspaket enthalten:

  • Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit
    Es wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

  • Schulbedarf
    Für benötigte Schulmaterialien wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss gewährt - zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort
    Gemeinsames Mittagessen für Kinder in Kita, Schule oder Hort wird bezuschusst, wenn die Einrichtungen ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden ebenfalls erstattet. Nicht übernommen wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind eventuell mitgeben möchten. Die Eltern sollten sich frühzeitig über die nächsten Ausflüge in Schule oder Kita informieren.

  • Lernförderung
    Das Bildungspaket beinhaltet eine Lernförderung für Schüler, die nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse erreichen können. Für den Bedarf ist eine Bestätigung der Schule Voraussetzung. Es werden die Kosten übernommen, die sich an den ortsüblichen Preisen der Lernförderung ausrichten.

  • Schülerbeförderung
    Beförderungskosten, insbesondere für weiterführende Schulen werden übernommen, wenn die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Stelle erstattet werden.

Wer hat einen Anspruch aus dem Bildungspaket?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Der Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket besteht bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder/ Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Wo muss der Antrag für Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt werden

Zuständig für Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten:

Jobcenter Hildburghausen
Puschkinplatz 6

98646 Hildburghausen

Zuständig für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:

Landratsamt Hildburghausen
Jugend- und Sozialamt
Allgemeine Sozialhilfe
Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon. (0 36 85) 4 45-3 51