Unterhaltsvorschuss

Das Jugendamt gewährt allein erziehenden Müttern oder Vätern, die vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder einen geringen Unterhalt erhalten, eine staatliche Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese Leistung kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Dabei ist die Höchstleistungsdauer jedoch auf 72 Monate/ 6 Jahre beschränkt.

Leistungen erhält ein Kind, wenn es

  • in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes erhält
  • das Kind und der allein erziehende Elternteil in einem Haushalt zusammenlebt.

Antragsberechtigt sind alleinerziehende Eltern für ihr Kind, die ledig, verwitwet, geschieden oder von ihren Ehegatten dauernd getrennt lebend sind.

Zuständige Stelle im Landkreis Hildburghausen:

Landratsamt Hildburghausen
Unterhaltsvorschuss

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon: (0 36 85) 4 45-3 82 oder 4 45-3 85

Informationen für die Mütter, die bei der Geburt ihres Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind:

Die Vaterschaft zu einem nichtehelichen Kind ist zunächst rechtlich ungeklärt, so dass der Vater in der Geburtsurkunde nicht eingetragen ist.

Als unverheiratete Mutter haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei folgenden Angelegenheiten:

  • Feststellung der Vaterschaft - Beurkundung der Anerkennung und Zustimmung bzw. gerichtliche Klärung Regelung des Unterhaltsanspruches des Kindes

    • Ermittlung, Beurkundung oder gerichtliche Festsetzung und Einziehung des Unterhaltes

  • Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes

    • Beurkundung gemeinsamer Sorge

    • Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht

    • Fragen zum Umgangsrecht

  • Möglichkeiten und Rechtsfolgen einer Beistandschaft

    • Beistandschaft für die Festsetzung der Vaterschaft und für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche

Zuständige Stelle im Landkreis Hildburghausen:

Landratsamt Hildburghausen
Jugend- und Sozialamt

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon: (0 36 85) 4 45-3 74, 4 45-375 oder 4 45-3 84