Elterngeld

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt. Es wird für Familien gezahlt, deren Kinder ab diesem Stichtag geboren sind. Das Elterngeld soll ihnen helfen, einen allzu großen Einkommensverlust verkraften zu müssen.

Wer bekommt das Elterngeld?
Elterngeld können Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades bekommen. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Mindestbetrag liegt bei monatlich 300 Euro und der Höchstbetrag bei monatlich 1800 Euro. Diese Beträge erhöhen sich ggf. um den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.

Eltern, die in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten unabhängig vom Einkommen den Mindestbetrag.

Wurde in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt, wird das Elterngeld grundsätzlich in Höhe von 67 Prozent des durchschnittlich erzielten monatlichen (Netto) Erwerbseinkommen gezahlt.

In Fällen, in denen das (Netto) Erwerbseinkommen höher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent je nach Höhe der Überschreitung auf bis zu 65 Prozent. Ab einem zu berücksichtigenden (Netto) Erwerbseinkommen von 1.240 Euro beträgt die Absenkung damit 65 Prozent.

Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1000 Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht.

Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen, solange sie nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats beträgt. Die Betreuungsperson erhält 67 Prozent des entfallenen Teileinkommens.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Bezugszeit kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.

Die Eltern können die Anzahl der Monate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen.

Wie können Partner die Monate verteilen?
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag. Die Partner können die Monate frei aufteilen.

Es kann z. B.:

  • erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen.

  • beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend.
    Wenn beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.

Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt des Kindes wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Mutterschaftsleistungen dienen dem gleichen Zweck wie das Elterngeld und werden deshalb nicht zusätzlich gezahlt.

Da das Mutterschaftsgeld zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich das wegfallende Erwerbseinkommen vollständig ersetzt, verbleibt während der Anrechnungszeit kein Elterngeld, das ausgezahlt werden könnte. Da die Anrechnung taggenau erfolgt und das Mutterschaftsgeld anders als das Elterngeld in Wochen berechnet wird, besteht im letzten Lebensmonat des Kindes, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, regelmäßig bereits ein ergänzender Anspruch auf Elterngeld.

Wann kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Im Verhinderungsfall kann es rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Zuständige Stelle für den Landkreis Hildburghausen:

Landratsamt Hildburghausen
Jugend- und Sozialamt
Elterngeldstelle

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon:(03685)445-346 oder 445-3