Tagesgruppe

Die Fortführung der Arbeit ist abhängig von den Vorgaben des Landes. Sollte ein Leistungsberechtigter aufgrund von Stufe gelb oder rot nicht die Schule besuchen können und keiner aus seinem Haushalt unter Quarantäne stehen, so kann er an der Tagesgruppe teilnehmen und wird von zu Hause statt von der Schule abgeholt. Eine Ausweitung der Betreuungszeit an Schultagen auf den Vormittag ist (derzeit) nicht vorgesehen.

Die Tagesgruppe kann auch im Zeitraum vom 25.11.2020 bis 13.12.2020 die Leistungen weiter erbringen, eine Einschränkung seitens einer Allgemeinverfügung ist nicht gegeben. Jedoch wird empfohlen, dass die Maßnahmen der Stufe gelb aus dem einrichtungsspezifischen Konzept umgesetzt werden sollten.