Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit kann solange fortgesetzt werden, auch in Stufe gelb, bis seitens des Landes andere Vorgaben getroffen werden. Sollte eine Schule sich in Stufe rot befinden, so werden nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt ein anderer Arbeitsort bzw. andere Möglichkeiten ausgelotet.

Die Schulsozialarbeiter werden aufgrund der vollumfänglichen Schließung der Schulen im Zeitraum vom 25.11.2020 bis 13.12.2020 zur Unterstützung in der Notbetreuung in den Schulen eingesetzt.