Kinder- und Jugendheime (nicht Internate)

Bei einer notwendigen Betreuung tagsüber, weil die Schulen der Leistungsberechtigten den Stufen gelb oder rot zugeordnet sind und die Betreuung nicht bereits durch bestehendes Personal entsprechend des geeinten Personaltableaus abgedeckt werden kann, kann ein Zuschlag zum bestehenden Kostensatz beantragt werden, wenn diese Kosten nicht bereits anderweitig finanziert werden.

2020-10-22 Trägerinformation zur praktischen Umsetzung der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO

Das örtliche zuständige Gesundheitsamt ist vorrangig dafür zuständig die Stufe gelb oder rot für die Einrichtungen anzuordnen. Die Kinder- und Jugendheime haben daher bei Teil- oder Vollschließung von Kitas oder Schulen die Betreuung tagsüber sicherzustellen.  Das Umgangsrecht sollte den Eltern weiterhin gestattet werden, wenn der Umgang im Einzelfall nicht anders gewährt werden kann. Zudem wird auf die verpflichtende Meldung der „Besonderen Vorkommnisse“ hingewiesen.