Ausübung Umgangsrecht

Wir bitten alle Einrichtungen beim Umgang die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums in der E-Mail vom 22.10.2020 zur praktischen Umsetzung der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO zu berücksichtigen und so u.a. das Betreten zum Zweck der Ausübung des Umgangsrechts in der jeweiligen Einrichtung zu gestatten, wenn dies im individuellen Fall nicht anders möglich ist.