Allgemeines

2021-12-03 Änderungsverfügung zur vorübergehenden Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen (außer Kraft)

Die Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen wird zum 13.03.2021 aufgehoben. Durch die Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses ist es dem Landkreis gestattet eine Öffnung der Schulen und Kitas auch bei einer Überschreitung des Inzidenzwertes von 150 durchzuführen. Im Landkreis sind somit die Klassenstufen 1-6 sowie die Kindertagesstätten in Stufe GELB geöffnet. Ausgenommen von diesem Erlass sind nach wie vor die Klassenstufen 7 bis 9. 

2021-26-02 Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen (außer Kraft)

Alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen, sowie staatlich allgemeinbildenen und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate werden geschlossen. Die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen. Die Schließung kann frühstens beendet werden, wenn der Inzidenzwert an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 unterschreitet.

2020-12-16-2021-01-10 Allgemeinverfügung des Landkreises (außer Kraft)

Keine Änderungen in der Jugendhilfe, es bleiben weiterhin die Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII geschlossen. Für alle anderen Leistungen gilt die Allgemeinverfügung TMBJS – Jugendhilfe bis zum 15.01.2021, d.h. die Leistungen können mit den Maßnahmen der Stufe gelb weiter erbracht werden. Die neue Allgemeinverfügung übernimmt die bisherigen Regelungen des Landkreises wie die Ausgangsbeschränkungen, ergänzt mit Regelungen um die Feiertage bzgl. Kontaktbeschränkung und Abbrennen von Pyrotechnik.

2020-12-15-2021-01-10 Verschärfungsverordnung (Artikelverordnung zu diversen Thüringer Verordnungen)

3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (Artikel 1): Diese Verordnung ist vorrangig zu bereits bestehenden wie der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO. In der Jugendhilfe kommt es zu keinen Änderungen, die Einrichtungen verbleiben in der Stufe gelb entsprechend der Allgemeinverfügung TMBJS. Die Schulen sind bereits seit dem 14.12.2020 durch die Allgemeinverfügung des Landkreises und die Kindergärten werden ab dem 16.12.2020 geschlossen. Eine Notbetreuung für die Kindergärten, die Klassenstufen 1 bis 6 und die Förderschulen losgelöst von der Anknüpfung an systemrelevanten Berufen findet nach vorheriger Anmeldung statt. Es gelten Ausgangsbeschränkungen- kein Verlassen der Wohnung oder Unterkunft- zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, außer bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Ab dem 16.12.2020 sind alle Geschäfte des Einzelhandels zu schließen, es sei denn der Schwerpunkt der Waren liegt auf Lebensmittel oder Drogeriewaren.

2020-12-13 Beschluss Bund Länder –Bekämpfung SARS-CoV-2-Pandemie

Die Kindergärten und Schulen sollen vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2020 nur noch Distanzunterricht anbieten und die Schulen bleiben somit länger geschlossen als in der 5. Änd. der Allgemeinverfügung des Landkreises vorgesehen. Eine Notfallbetreuung soll angeboten werden. Vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 ist der Einzelhandel bis auf den Lebensmitteleinzelhandel geschlossen. Bei Gebietskörperschaften mit einem Inzidenzwert ab 200 sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen erwogen werden.  

 

2020-12-13-2020-11-19 5. Änd. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft)

Das häusliche Lernen für die Klassenstufen 7 bis 12 findet ab dem 14.12.2020 und für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie den Förderschulen ab dem 16.12.2020 statt. Für die Notbetreuung der Kinder der Klassenstufe 1 bis 6 und Förderschulen ist eventuell entsprechend der Landesvorgaben auf erweiterte Anspruchsvoraussetzungen abzustellen (Abstimmung mit dem Schulamt steht noch aus).

2020-12-13-2002-11-24 4. Änd. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft) 

Die Allgemeinverfügung vom 24.11.2020 wird vom 14.12 auf den 23.12.2020 verlängert. Die Hilfen zur Erziehung nach §§ 27-31 SGB VIII sind generell wieder in Stufe gelb erlaubt wie Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung und Soziale Gruppenarbeit.

2020-12-04 TMBJS Infoschreiben Maskenpflicht – Jugendhilfe

In geschlossenen Räumen sind von der erweiterten Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch Angebote der Jugendhilfe erfasst. Diese Festlegung gilt somit nicht nur die Mitarbeiter der Leistungserbringer sondern auch die Kinder, Jugendlichen und Eltern/Erziehungsberechtigte.

2020-12-05-2021-01-15 Allgemeinverfügung TMBJS – Jugendhilfe

Die wesentlichen Inhalte der Allgemeinverfügung vom 20.11.2020 werden verlängert und der Vorgehensweise der Kigas und Schulen angepasst. Ein Wechsel der Angebote unter einem Inzidenzwert von 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen in die Stufe grün ist dann wieder möglich.

2020-12-03-2020-12-13 3. Änd. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft) 

Keine Änderungen im Kinder- und Jugendhilfebereich. Es wird u.a. die sofortige Quarantäne von positiv Getesteten (auch Schnelltests) sowie deren Kontaktpersonen 1. Grades (v.a. Personen des Hausstandes) verfügt.

2020-12-01-2020-12-13 2. Änd. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft)

Diese Verfügung legt den Übergang der Stufe rot in die Stufe gelb bis zum 13.12.2020 für Betreuung in Kindergärten und Schulen fest. Ab dem 14.12.2020 finden entsprechend der Allgemeinverfügung TMBJS in Kindergärten und Schulen Betreuung bzw. Präsenzunterricht statt.

2020-12-01-2021-02-06 Allgemeinverfügung TMBJS – Kiga

Die Kigas wechseln automatisch in die Stufe gelb, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander über 50 liegt. Nach sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 kann zurück zu den Maßnahmen der Stufe grün übergegangen werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden näher erläutert.

2020-12-01-2021-02-06 Allgemeinverfügung TMBJS – Schulen

Die Schulen wechseln automatisch in die Stufe gelb, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander über 50 liegt. Nach sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 kann zurück zu den Maßnahmen der Stufe grün übergegangen werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden näher erläutert.

2020-12-01-2020-12-20 CoronaVO Ablöse SondEind (Artikelverordnung zu diversen Thüringer Verordnungen) (außer Kraft)

2. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (Artikel 1): Die Bestimmungen für die Bereiche Kindergärten, weitere Jugendhilfe, Schulen und den Sportbetrieb dieser Verordnung haben Vorrang zu der bestehenden Verordnung (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO). Das Sorge- und Umgangsrecht ist auf das absolut nötige Minimum zu minimieren. Gruppenangebote in der Jugendhilfe und im Sport bis einschließlich 17 Jahren wären auf Landesebene möglich, jedoch durch die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises sind diese weiterhin untersagt.

2020-11-29-2020-12-13 1. Änd. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft)

Keine Änderungen im Kinder- und Jugendhilfebereich.

2020-11-21-2020-12-04 Allgemeinverfügung TMBJS (außer Kraft)

Die befristete Anordnung vom 05.11.2020 über den eingeschränkten Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe gelb) wird für die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, die ambulanten Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V.m. §§ 28 bis 31 SGB VIII sowie Beratungsangebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach § 20 Abs. 4 S. 1 ThürKJHAG bis zunächst zum 04.12.2020 verlängert.

2020-11-11-2020-11-24 Allgemeinverfügung TMBJS – Schulen (außer Kraft)

Mit der Allgemeinverfügung  des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport  wird für alle Schulen im Landkreis Hildburghausen bis zum 24. November 2020 der eingeschränkte Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz angeordnet. In dieser Stufe gelb sind die Klassenstufen 1 bis 4 von mindestens sechs Stunden täglich und die Klassenstufen 5 bis 6  von mindestens vier Stunden täglich in festen Lerngruppen zu beschulen. In den Klassenstufen 7 – 12 ist zudem der Mindestabstand zu wahren und es kann daher zu einem Wechsel von Präsenzunterricht und dem häuslichen Lernen führen, wobei vier Stunden beim Präsenzunterricht täglich zu leisten sind.

2020-11-08 ThürCoronaFortschrittVO (Artikelgesetz zu diversen Thüringer Verordnungen) (außer Kraft)

ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (Artikel 2) (außer Kraft): Mit dieser Verordnung ändern sich die Vorgehensweisen in den Jugendhilfeleistungen zur vorherigen Verordnung vom 31.10.2020 nicht. Der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs in den Vereinen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren wird allerdings wieder erlaubt.

ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO (Artikel 4): Die Einrichtungen und Angebote dieser Verordnung dürfen nicht von Personen betreten oder genutzt werden, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Thüringen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben bzw. nicht bereits frühestens 5 Tage nach der Einreise mit einer negativen Testung nachweisen. Die Regelungen treffen somit vor allem auf Kindertagesstätten, Schulen, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung oder den organisierten Sportbetrieb zu.

2020-11-07-2020-11-30 Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausens (außer Kraft) 

Alle Kindergärten im Landkreis Hildburghausen werden in den eingeschränkten Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz gesetzt. Aufgrund der diversen Maßnahme in der Stufe gelb entsprechenden des individuellen Einrichtungskonzeptes sind dennoch bei der Reduzierung der täglichen Betreuungszeit mindestens 6 Stunden (wobei 8 Stunden anvisiert werden sollten) zu gewährleisten. Insbesondere hat die Betreuung in festen und voneinander getrennten Gruppen in separaten Räumen stattzufinden.

2020-11-05-2020-11-20 Allgemeinverfügung TMBJS (außer Kraft)

Alle Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, die ambulanten Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V.m. §§ 28 bis 31 SGB VIII sowie Beratungsangebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach § 20 Abs. 4 S. 1 ThürKJHAG wechseln in die Stufe gelb. Das bedeutet nach § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO, dass die Arbeit in beständigen, festen und voneinander getrennten Gruppen mit gleichbleibender Besetzung und i.d.R. demselben Personal weiterhin stattfinden können.

2020-11-04-2020-11-30 Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausens (außer Kraft)

Die Inhalte der unter Vorbehalt der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamt veröffentlichen Allgemeinverfügung, die die bestehende außer Kraft setzt, haben keine Auswirkungen auf die Jugendhilfemaßnahmen. Die Jugendclubs nach SGB VIII werden nun allerdings ausdrücklich von der Schließung ausgenommen.

2020-11-02 Vorgehensweise der Jugendhilfeleistungen ab 01.11.2020

Bezugnehmend auf die aktuellen epidemiologischen Entwicklungen erhalten unsere Träger anbei zu den einzelnen Leistungsarten im Landkreis Hildburghausen in der Jugendhilfe weiterführende Informationen, wie verfahren wird, sollte es zu Einschränkungen in den Bereichen kommen.

2020-11-02-2020-11-30 ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (außer Kraft) 

Es wurden durch die Thüringer Grundverordnung keine Jugendhilfeleistungen eingeschränkt. In der Jugendhilfe bleiben alle Einrichtungen (auch Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen) weiterhin offen und arbeiten unter Berücksichtigung des individuellen Hygienekonzepts weiter. Im Gegensatz zum Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 28.10.2020 wurden einige Maßnahmen nicht so strikt umgesetzt.

2020-10-28 Beschluss Bund Länder - Bekämpfung SARS-CoV2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs haben diverse Beschlüsse zur Eindämmung der Coronavirus beschlossen, um die zügige Infektionsdynamik zu unterbrechen. Es ist nicht vorgesehen, die Jugendhilfeleistungen einzuschränken. In Punkt 5 der Protokollerklärung Thüringens steht dieser Beschluss unter Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens.

2020-10-26 Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft)

Mit der Allgemeinverfügung wurden die Jugendclubs geschlossen. Weitere Ausführungen hierzu sind unter dem Link „Jugendclubs“ zu finden.

2020-08-31-2020-02-14 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO

Diese Thüringer Verordnung bietet neben der jeweils gültigen Thüringer Grundverordnung die Basis für Eindämmungsmaßnahmen in den Bereichen Kindergärten, Jugendhilfe, Schulen und Sport. Insbesondere werden Maßnahmen für die Stufen gelb und rot je nach Leistungsart spezifischer definiert.