Soziale Gruppenarbeit

Die Fortführung der Arbeit ist abhängig von den Vorgaben des Landes. Ab einem Inzidenzwert über 50 im Landkreis Hildburghausen kann die Soziale Gruppenarbeit von der Vereinbarung zur Durchführung in einer 10er-Gruppe abweichen. Es besteht dann die Möglichkeit für den Träger die Leistung in zwei 5er-Gruppen zu leisten. So können die Hygienevorschriften und die Kontaktminimierung besser gewahrt werden. Bei Änderungen ist sich rechtzeitig mit dem Fahrdienst in Verbindung zu setzen, um das Organisatorische abzuklären. Darüber hinaus ist das Jugendamt zeitnah über die Teilung der Gruppe zu informieren.

Im Zeitraum vom 25.11.2020 bis 13.12.2020 kann aufgrund des § 5 Abs. 6 S.1 der Allgemeinverfügung des Landkreises die Soziale Gruppenarbeit nicht stattfinden. Es besteht die Möglichkeit diese zwei ausgefallenden Einheiten innerhalb von zwei Monaten nach Wiederaufnahme nachzuholen.