Kindergärten

In dem Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 sind die Kindergärten zu schließen und es findet lediglich nur noch Notbetreuung statt, die nicht an bestimmte systemrelevante Berufsgruppen anknüpft. Eine glaubhafte Darlegung sollte schriftlich durch die Eltern erfolgen, dass sie die Betreuung nicht selbst oder anderweitig sicherstellen können. Allerdings ist für die festen Gruppen wie bisher keine maximale Gruppengröße vorgegeben oder eine tägliche Betreuungszeit bestimmt – diese Gestaltungsspielräume sind abhängig von den personellen Ressourcen. Die Verordnung des Landes setzt somit Maßnahmen der Stufe gelb und rot um. Sollte das fest zugeteilte Betreuungspersonal ausfallen, findet auch keine Notbetreuung für die entsprechende Gruppe mehr statt, da eine Durchmischung nicht gestattet ist. Bei einer Schließung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt gibt es auch keine Notbetreuung mehr.

FAQs des TMBJS (u.a. Notbetreuung ab 16.12.2020):https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/kita/ 

Stufe grün/ präventive Vorstufe zu gelb 

Es sind Maßnahmen vorbeugend aus den Hygienekonzepten der Einrichtungen der Stufe gelb bereits anzuwenden. So werden beispielsweise die gruppenübergreifenden Kontakte der Kinder minimiert, die bestehenden Hygienemaßnahmen erhöht und eine feste Gruppenarbeit wo möglich anvisiert. Weitere geeignete Maßnahmen für Kindergärten können der Pressemitteilung von Minister Holter vom 29.10.2020 „Schulbetrieb und Kindergartenbetrieb nach den Herbstferien“ entnommen werden.

Stufe gelb

Der eingeschränkte Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz ist entsprechend des individuellen Einrichtungskonzeptes umzusetzen. Durch die Reduzierung der täglichen Betreuungszeit sind mindestens 6 Stunden täglich zu gewährleisten, wobei allerdings 8 Stunden anvisiert werden sollten. Insbesondere hat die Betreuung in festen und voneinander getrennten Gruppen in separaten Räumen stattzufinden.

Stufe rot

Die Einrichtungen sind zu schließen. Bei einer Schließung durch eine Allgemeinverfügung kann eine Notbetreuung für eine festgelegte Zielgruppe vorgehalten werden. Ein Antrag auf Notbetreuung kann bei entsprechenden Voraussetzungen mit folgendem Formular bei der Kommune gestellt werden.

Sollte keine Allgemeinverfügung die Einrichtungen in die Stufe gelb oder rot versetzen, wird den Trägern empfohlen, die Stufe gelb und rot durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt festlegen zu lassen, dass auch hier die Einheitlichkeit gewahrt werden kann und die Bürger des Landkreises nicht durch weitere unterschiedliche Vorgehensweisen irritiert werden.

Besondere Vorkommnisse

Die Meldung zu Besonderen Vorkommnissen (BV) im bestätigten Infektionsfall von Personal oder in der Einrichtung betreuten Kinder sowie bei (Teil-)Schließungen der Einrichtung ist durch eine COVID-19-Meldung gemäß ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO unverzüglich neben der Meldung an das Gesundheitsamt auch dem Jugendamt anzuzeigen.

Formular für die Meldung

Wir weisen die Träger und die Kitaleitungen zudem auf den Login-Bereich der Landratsamtsseite für weiterführende Informationen und Dokumente hin.

 

2020-11-25-2020-12-13 Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen (außer Kraft)

Alle Kindergärten im Landkreis Hildburghausen werden geschlossen, es wird lediglich eine Notbetreuung vorgehalten.

2020-11-07-2020-11-30 Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausens (außer Kraft)

Alle Kindergärten im Landkreis Hildburghausen werden in den eingeschränkten Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz gesetzt. Aufgrund der diversen Maßnahme in der Stufe gelb entsprechenden des individuellen Einrichtungskonzeptes sind dennoch bei der Reduzierung der täglichen Betreuungszeit mindestens 6 Stunden (wobei 8 Stunden anvisiert werden sollten) zu gewährleisten. Insbesondere hat die Betreuung in festen und voneinander getrennten Gruppen in separaten Räumen stattzufinden.

2020-10-30 Infoschreiben TMBJS – Kindertagesbetreuung in Thüringen nach den Herbstferien 2020

Das verlässliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege soll aufrecht erhalten bleiben und nach den Ferien generell in der Stufe 1 betrieben werden. Die Träger und Leitungen der Kindertageseinrichtungen sollten zeitnah entsprechend des Infektionsgeschehens bzgl. des Stufenwechsels reagieren können. In eigener Trägerverantwortung können die Träger vorbeugend Maßnahmen der Stufe gelb ergreifen ohne tatsächlich in die Stufe gelb zu wechseln. Zudem soll eine Verkürzung der Betreuungszeiten vermieden werden.

2020-10-29 Pressemitteilung TMBJS – Schulbetrieb und Kindergartenbetrieb nach den Herbstferien

Ab dem 02.11.2020 wird der Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe grün fortgesetzt. Ohne die Betreuung nach dem weiterhin gültigen Thüringer Stufenplan bereits einzuschränken, soll vorbeugend in der Stufe grün der Infektionsschutz durch diverse Maßnahmen erhöht werden. Geeignete Maßnahmen werden in der Pressemitteilung genannt.

coronabedingte Einschränkungen in den Kitas/Schulen vor Ort (Thüringenweit)

FAQ- Entschädigung wegen Verdienstausfall bei notwendiger Kinderbetreuung

 

 

 

Aktuelle Einstufungen - Kitas im Landkreis Hildburghausen

Rot
Gelb
Grün

Alle Kindergärten des Landkreises sind in Stufe GRÜN.