Interdisziplinäre Frühförderstellen

Die mobilen Leistungen können in einem Kindergarten solange weiter erbracht werden, wenn es das Hygienekonzept der Einrichtung eventuell auch noch in Stufe gelb erlaubt. Sollte es in Stufe gelb oder rot keine Möglichkeit geben, die Förderung im Kindergarten fortzusetzen, so können diese entweder als ambulante Fördereinheit in der IFF erbracht werden oder mobil in der Häuslichkeit des Leistungsberechtigten, solange keiner im Hausstand einen gültigen Quarantänebescheid hat. Scheiden diese beiden Optionen aus, können ausgefallene Einheiten bis Ende des Bewilligungszeitraums nachgeholt werden.