Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Zweck des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes und anderer Rechtsvorschriften gewährt.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

  • der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder

  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung/ Pauschalbetrag Heizkosten

Das Wohngeld wird nur auf Antrag und als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt.

Für einen Mietzuschuss ist antragsberechtigt:

  • Mieter einer Wohnung

  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes

  • Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung

  • mietähnlich Nutzungsberechtigte

  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

Lastenzuschuss gibt es für Eigentümer:

  • eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

  • einer Kleinsiedlung

Weitere Antragsberechtigte benennt § 3 Wohngeldgesetz Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, SGB VIII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz sind vom Wohngeld ausgeschlossen, soweit bei der Berechnung der Sozialleistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. In diesem Falle ist ein Antrag auf Wohngeld abzulehnen.

Zur Beantragung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, zum Beispiel:

  • Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen (Verdienstabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld I Bescheid, Einkommenssteuerbescheid)

  • mietrechtliche Unterlagen, Mietvertrag

  • Grundbuchauszug, Nachweis über die Größe der Wohnfläche, Grundsteuerbescheid, Belastung aus Kapitaldienst

Zuständige Stelle im Landkreis Hildburghausen:

Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, an die Sie sich auch bei Fragen wenden können:

Landratsamt Hildburghausen
Jugend- und Sozialamt

Wohngeldstelle
Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon: (0 36 85) 445 -337, -338, -364, -369